Alles zum KfW-Programm 308 Jung kauft Alt 2026: zinsvergünstigter Kredit, Einkommensgrenzen, Sanierungspflichten und Förderkombinationen.
In einer Zeit, in der Neubauten oft unerschwinglich scheinen, rückt der Bestand in den Fokus. Das KfW-Programm 308 "Jung kauft Alt" bietet seit seiner Überarbeitung im Oktober 2025 deutlich verbesserte Bedingungen, die im Jahr 2026 für viele Familien besonders relevant sind. Das Programm richtet sich gezielt an Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die eine ältere, sanierungsbedürftige Immobilie erwerben und energetisch modernisieren möchten.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung ist an klare soziale und ökonomische Kriterien geknüpft. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die das erworbene Objekt selbst bewohnen. Der eigene Miteigentumsanteil muss mindestens 50 % betragen.
Ein entscheidender Punkt: Die Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine andere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen. Außerdem muss es sich um den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie handeln, die energetisch saniert wird. Der Förderkredit finanziert den Kaufpreis inklusive Grundstückskosten, nicht jedoch die eigentlichen Sanierungskosten.
Einkommensgrenzen und Kreditbeträge 2026
Die Höhe des verfügbaren Kredits richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für die Einkommensprüfung ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung maßgeblich. Bei einer Antragstellung im Jahr 2026 sind damit grundsätzlich die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 relevant.
| Kinderanzahl | Einkommensgrenze p.a. | Maximaler Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € | 100.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € | 125.000 € |
| 3 Kinder | 110.000 € | 150.000 € |
| Jedes weitere Kind | + 10.000 € | weiterhin maximal 150.000 € |
Unschlagbare Zinskonditionen
Der größte Vorteil des Programms 308 ist die deutliche Zinsverbilligung durch Bundesmittel. Während marktübliche Baufinanzierungen im Frühjahr 2026 häufig im Bereich von etwa 3,5 % bis 4,0 % liegen, bietet die KfW je nach Laufzeit und Zinsbindung deutlich niedrigere Konditionen, teils ab 0,01 % effektivem Jahreszins.
Bei längeren Laufzeiten und zehnjähriger Zinsbindung liegen die Konditionen weiterhin spürbar unter dem Marktniveau. Für Familien kann das über die Gesamtlaufzeit mehrere zehntausend Euro Unterschied machen. Wichtig bleibt jedoch: Die KfW-Zinsbindung läuft nicht zwingend über die gesamte Finanzierungsdauer. Eine Anschlussfinanzierung sollte deshalb von Anfang an realistisch eingeplant werden.
Die Pflicht zur Sanierung
Der Erhalt der Förderung ist an die Verpflichtung zur energetischen Sanierung gebunden. Das erworbene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung anhand eines gültigen Energieausweises der Energieeffizienzklasse F, G oder H angehören.
Innerhalb von 54 Monaten nach Zusage muss die Immobilie mindestens auf das Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" oder "Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Diese Frist ist für die Finanzierungsplanung entscheidend, denn neben dem Kaufpreis müssen auch Gutachten, Planung, Baukosten, mögliche Kostensteigerungen und Förderfristen berücksichtigt werden.
Strategische Kombination der Fördermittel
Das Programm "Jung kauft Alt" deckt primär den Kaufpreis inklusive Grundstückskosten ab. Die Kosten der energetischen Sanierung können zusätzlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude finanziert werden, zum Beispiel über das KfW-Programm 261. Dort sind je nach Maßnahme und Effizienzhausstandard weitere Kredite und Tilgungszuschüsse möglich.
Wichtig für den Erfolg: Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss zwingend eingebunden werden. Er prüft den energetischen Zustand, erstellt die Sanierungsplanung und bestätigt später die Durchführung gegenüber der KfW. Ohne diese fachliche Begleitung kann die Förderfähigkeit gefährdet sein.
Der richtige Zeitpunkt für den Antrag
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Er muss vor Abschluss des Kaufvertrags beziehungsweise vor dem verbindlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Familien sollten deshalb nicht erst nach dem Notartermin über Fördermittel sprechen, sondern die KfW-Finanzierung frühzeitig in die Gesamtfinanzierung einbauen.
In der Praxis empfiehlt sich eine klare Reihenfolge: Immobilie prüfen, Energieberater einbinden, Sanierungskosten grob kalkulieren, Finanzierungspartner ansprechen, KfW-Antrag vorbereiten und erst danach den Kaufvertrag verbindlich abschließen. So wird vermieden, dass eine grundsätzlich passende Förderung aus formalen Gründen verloren geht.
Offizielle Förderdetails zum KfW-Programm 308: KfW Jung kauft Alt
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