Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 fordert 65 % erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Alles über Fristen, Pflichten und Förderungen erfahren.
Die energetische Beschaffenheit einer Immobilie ist im Jahr 2026 zum wichtigsten wertbestimmenden Faktor neben der Lage geworden. Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 wurde der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Für Eigentümer bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: die Einhaltung gesetzlicher Fristen und die aktive Sicherung des Immobilienwerts durch gezielte Sanierungsmaßnahmen.
Die wichtigsten Fakten zum GEG 2024/2025
Das Gesetz schreibt vor, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bestehende Anlagen dürfen jedoch weiter betrieben und auch repariert werden. Die Pflicht zum Umstieg greift erst bei einem notwendigen Austausch und ist zeitlich an die kommunale Wärmeplanung gebunden.
Wichtige Fristen für den Heizungstausch:
Großstädte (> 100.000 Einwohner): Pflicht zur 65-Prozent-Regel ab dem 30. Juni 2026.
Kleinere Kommunen: Pflicht ab dem 30. Juni 2028.
Hydraulischer Abgleich: Für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Einheiten war dieser bereits bis September 2024 umzusetzen.
Förderung und finanzielle Unterstützung
Der Staat unterstützt den Umstieg durch massive Förderprogramme über die KfW und das BAFA. Besonders attraktiv ist das Programm KfW 458 für den Heizungstausch, bei dem bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit) bezuschusst werden können.
| Maßnahme | Kosten (ca.) | Förderung (max.) | Werteffekt |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe inkl. Montage | 28.000 € | bis zu 70 % | +3 bis +5 % Wertsteigerung |
| Komplettsanierung (Effizienzhaus) | 160.000 € | bis zu 45 % | +10 bis +15 % Wertsteigerung |
| Fassadendämmung | 25.000 € | bis zu 30 % | Heizkostensenkung ca. 30 % |
| Energieberatung (BAFA) | 1.300 € | 50 % Zuschuss | Grundlage für Förderung |
Energieberatung: Gesetzliche Pflicht beim Hauskauf
Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind nach § 80 GEG verpflichtet, ein obligatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater zu führen, sobald sie den Energieausweis erhalten haben. Diese Beratung ist für den Käufer kostenlos, sofern sie von qualifizierten Experten (z. B. Verbraucherzentralen) angeboten wird, die auf ein Honorar verzichten. Ein Verstoß gegen die Informationspflichten beim Einbau neuer fossiler Heizungen kann zudem wirtschaftliche Risiken durch steigende CO2-Preise nach sich ziehen, vor denen die Pflichtberatung warnen soll.
Langfristige Auswirkungen auf den Marktwert
Die Marktprognosen für 2027 zeigen eine deutliche Schere: Sanierte Altbauten werden als "Gewinner" mit Wertsteigerungen von bis zu 8 % gesehen, während unsanierten Objekten eine Stagnation oder gar Preisrückgänge drohen. Käufer achten heute gezielt auf den Energieverbrauchsausweis, da dieser auf realen Verbrauchsdaten basiert und eine verlässliche Einschätzung der künftigen Nebenkosten erlaubt.
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Machen Sie Ihre Immobilie zukunftssicher. Nutzen Sie die staatlichen Förderungen, solange die Klimageschwindigkeits-Boni noch in voller Höhe verfügbar sind. Wir beraten Sie gerne zu den ersten Schritten. Kontaktieren Sie uns.



